Liebe Gäste, wenn die Infektionslage es zulässt, öffnen wir am 5. Februar wieder unsere Türen. Wir freuen uns, dass es endlich wieder losgeht – natürlich nur mit entsprechendem Hygienekonzept, über welches wir nachfolgend informieren möchten:
1. Keine Beherbergung von Personen mit typischen Symptomen, die auf eine Corona-Infektion hinweisen.
2. Es gilt die 2GPlus-Regel: Beherbergung nur vollständig geimpft & geboostert oder vollständig geimpft & bis max. 24h vor Anreise negativ getestet oder genesen (max. 6 Monate) & ebenfalls bis 24h vor Anreise negativ getestet. Der Test hat vor der Anreise zu erfolgen und ist bei der Ankunft vorzulegen. Ungeimpfte Gäste haben leider keinen Zutritt.
3. Für Referenten und Mitarbeiter/-innen gilt die „3G-Regel am Arbeitsplatz“. In diesem Fall kann ein Selbsttest vor Ort im „Vier-Augen-Prinzip“ vorgenommen werden.
4. Kontakterfassung nach §2 SächsCoronaSchVO.
5. Verantwortliche Personen im Haus: Michaela Mehlhorn sowie Frau Uta Hippold.
6. Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im gesamten Haus sowie bei der Selbstbedienung am Speisebuffet und immer dann, wenn der Mindestabstand von 1,50m nicht eingehalten werden kann.
7. Wir sind verpflichtet, die geltenden Bestimmungen der aktuellen Corona-Schutzverordnung einzuhalten. Das betrifft insbesondere die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50m. Das Zusammensitzen im Gemeinschafts-/ Speiseraum ist deshalb derzeit nur bis max. 12 Personen gleichzeitig gestattet (inkl. Seminarleiter u. Referenten).
8. Nach 20 Uhr ist die Benutzung des Gemeinschafts-/Speiseraumes bis auf weiteres nicht mehr gestattet.
9. FFP2-Maskenpflicht auch während der Fahrten mit unseren hauseigenen Bussen.
10. Pro Bus werden max. 5 Personen befördert.
11. Desinfektionsmittelspender befinden sich am Haupteingang, auf der Gästetoilette sowie an der Tür zum Speise-/Seminarraum und sind beim Betreten des Hauses und der genannten Räume regelmäßig zu benutzen.
12. Bei Ausflügen gelten die Hygieneregeln der besuchten Einrichtungen (z.B. Museen, Restaurants). Wir informieren Sie vor Ort.
13. Der Zutritt zur Küche und zum Pausenraum der Mitarbeiter/-innen ist ausschließlich dem Personal gestattet.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Stand: 01.02.2022